Allgemeine Geschäftsbedingungen
der HSM media systeme GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich, Vertragsschluss
1.1. Die HSM media systeme GmbH & Co. KG erbringt für seine Kunden Dienstleistungen im IT-Bereich.
1.2. Der Vertragsgegenstand für diese Dienstleistungen ergeben sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten im Angebot der HSM media systeme GmbH & Co. KG getroffenen Regelungen.
1.3. Der Vertrag kommt zwischen der HSM media systeme GmbH & Co. KG (im Folgenden HSM genannt), Düsseldorfer Str. 138, 45481 Mülheim an der Ruhr), (Amtsgericht Duisburg HRAB 9001) und dem im Auftrag benannten Kunden, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, zustande.
1.4. Soweit nichts anderes vereinbart wird, erfolgt der Vertragsschluss mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch HSM.
1.5. Alle Angebote von HSM sind freibleibend, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich im Angebot bestimmt wird.
1.6. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
2. Konditionen, Verzug
2.1. Sämtliche mündlich und / oder schriftlich veröffentlichte Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.
2.2. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis zu.
2.3. Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist HSM berechtigt, die Entwicklungs- und Supportleistungen einzustellen. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung in Verzug, so ist HSM berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt HSM vorbehalten.
2.4. Der Kunde kommt 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht HSM ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass HSM ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
2.5. Beabsichtigt HSM wesentliche Änderungen der Leistungsbeschreibungen oder eine Erhöhung der Preise, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile oder bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. HSM wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
3. Nutzungsrechte
3.1. HSM entwickelt im Auftrag des Kunden. Wenn nicht anders vereinbart, gilt das Nutzungsrechts des entwickelten Systems nur für den beauftragenden Kunden.
3.2 Überlässt der Kunde ein entwickeltes System unberechtigt einem Dritten, wird der Kunde HSM sämtliche Angaben zu dem Dritten, insbesondere Namen und Anschrift des Dritten sowie Art und Umfang der Nutzung, zur Geltendmachung von Ansprüchen mitteilen.
4. Haftung
4.1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet HSM Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang: (a) HSM haftet bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die HSM eine Garantie übernommen hat, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte; (b) in anderen Fällen: nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) und bis zu den im folgenden Unterabsatz genannten Haftungsgrenzen. Die Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne dieses Abschnitts 4.1. (b) liegt vor bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in den Fällen von Abschnitt 4.1. (b) pro Schadensfall beschränkt auf 20 % der für das betroffene Kalenderjahr gezahlten Vergütung für den betroffenen Service und in jedem Kalenderjahr insgesamt auf höchstens 50 % der für das betroffene Kalenderjahr gezahlten Vergütung für den betroffenen Service. Das betroffene Kalenderjahr ist das Kalenderjahr, in dem der Anspruch entstanden ist.
4.2. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abschnitt 4.1. gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.3. Die Haftung von weiteren Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverlust oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-Systems des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. geänderten Hardware oder Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfiguration oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.
4.4. HSM haftet nicht für zeitliche Ausfälle der Server, Datenverluste (soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird) oder Übertragungsstörungen vom Server zum Kunden selbst. HSM kann nicht für das Abhören des Datenstroms zwischen Kunde und dem Server durch Dritte verantwortlich gemacht werden, auch wenn der Kunde vermeintlich sichere Verschlüsselungsmechanismen verwendet. Erfolgte Einbruchversuche Dritter werden von HSM, soweit feststellbar, sofort bekannt gegeben.
4.5. Für alle Ansprüche gegen HSM auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die Regelungen der Sätze 1 bis 3 dieses Absatzes gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Höhere Gewalt
5.1. HSM ist von Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf Umstände höherer Gewalt, die nach Vertragsabschluss eintreten, zurückzuführen ist.
5.2. Alle Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel, Krieg, Streiks, Unruhen, radikale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, und sonstige Naturkatastrophen, sowie sonstige von HSM nicht zu vertretende Umstände wie etwa und insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörungen datenführender Leitungen.
5.3. Jeder Vertragspartner hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich per E-Mail, Telefax oder Brief in Kenntnis zu setzen.
6. Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung
6.1. Beide Parteien werden jeweils anwendbaren, insbesondere die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
6.2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes HSM von Ansprüchen Dritter frei.
6.3. Der Kunde bleibt sowohl im vertragsrechtlichen wie im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten alleinberechtigt. HSM nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor. Die Verantwortung hierfür übernimmt ausschließlich der Kunde. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von kundenspezifischen Daten erfolgt.
6.4. Softwareapplikationen, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten von HSM werden in einem Rechenzentrum betrieben. HSM ist berechtigt, Unteraufträge zu vergeben. In diesem Fall wird HSM dem Unterauftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungen auferlegen.
6.5. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche jeweils von der anderen Partei erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und geheim zu halten und keinem Dritten zugänglich zu machen. Der Vertraulichkeit unterliegen insbesondere die der anderen Partei mitgeteilten und zur Kenntnis gebrachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen. Unter die Geheimhaltungspflicht fallende, dem anderen Partner übergebene Dokumente sind mit einem Vertraulichkeitsvermerk zu kennzeichnen.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1. Kündigungsregelungen werden pro Vertragsverhältnis festgelegt.
7.2. Teilkündigungen sind zulässig, z.B. einzelne Module. Es gelten die unter 7.1 genannten Fristen.
7.3. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
7.4. Mit Beendigung des jeweiligen Vertrages ist der Support von HSM beendet. Der auf den Servern der HSM gespeicherte Daten des Kunden ist durch diesen rechtzeitig vor dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf sein lokales System herunterzuladen. HSM wird die Daten und Zugangskennungen innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeendigung löschen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist deutsch.
8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem und auf Grundlage dieses Vertrags geschlossener Verträge ist Mülheim an der Ruhr. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
8.3. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von HSM auf einen Dritten übertragen.
Stand: 01.06.2015